Allgemeine Geschäftsbedingungen Lagerbox Beromünster

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1. Vertragsabschluss 

Der Vertragsabschluss erfolgt elektronisch über die Buchungsplattform im Internet, per E-Mail oder falls nicht möglich per Papierform. Um den Prozess einfach zu halten, erklärt sich der Mieter einverstanden, dass der Vermieter den Vertrag nicht unterschreibt. Das Mietverhältnis kommt mit der Aushändigung des Zutrittsschlüssel zustande. Der vorliegende Vertrag kann auf keinen Fall einem gewerblichen Mietvertrag (gemäss Art. 253 ff. OR) gleichgesetzt werden. 

 

2. Nutzung der Lagerbox 

Der Mieter hat das Recht die gemietete Lagerbox ausschliesslich für Lagerzwecke zu nutzen. Dieses Recht gilt ab Mietbeginn bis zur Beendigung des Mietvertrages. Die Lagerung der Gegenstände erfolgt auf Risiko des Mieters. Die vom Mieter eingelagerten Güter werden vom Vermieter nicht versichert. Der Mieter bestätigt, dass die vom Mieter eingelagerten Gegenstände sein Eigentum sind oder die Ermächtigung und Verfügungsgewalt über diese Güter hat. 

Folgende Gegenstände dürfen nicht eingelagert werden: 

  • alle Gegenstände, deren Besitz gesetzlich verboten ist. 
  • gefährliche, toxische, entzündliche, explosive, radioaktive oder ätzende Gegenstände; 
  • Waffen und Munition; 
  • Gasflaschen 
  • Drogen und Suchtmittel jeglicher Art 
  • verderbliche, riechende oder feuchte Gegenstände; 
  • Tiere sowie Pflanzen und verderbliche Lebensmittel; 

Ausserhalb der Box dürfen keine Gegenstände gelagert werden. In allen Gebäuden und auf dem gesamten Areal gilt Rauchverbot. 

 

3. Zutritt 

Der Mieter hat das Recht, seine Lagerbox während 7 Tagen die Woche und 24 Stunden am Tag zu betreten. Es ist Rücksicht auf angrenzende Nachbarn zu nehmen. Der Vermieter haftet nicht, wenn der Zutritt zur Anlage wegen einer technischen Störung oder sonstigen Faktoren vorübergehend nicht möglich ist. Ansprüche, wie Schadenersatz oder Mietzinsreduktion, können gegen den Vermieter nicht geltend gemacht werden. 

Der Zutritt zur Anlage erfolgt über einen Badge. Der Mieter haftet vollumfänglich für den Badge (Bei Verlust des Badges ist ein Schadenersatz von Fr. 40.- fällig) und sämtliche, im Falle eines Verlustes entstehenden Kosten. Ein Verlust ist zudem dem Vermieter unverzüglich zu melden. 

Der Mieter ist verpflichtet sich zu vergewissern, dass die Hallen Tore beim Verlassen des Gebäudes geschlossen und verriegelt sind. Der Mieter haftet für Schäden, die durch unsachgemässe Handhabung oder vertragswidrige Handlungen entstanden sind. 

 

4. Mietzins und Verzug 

Der Mietzins ist immer für den kommenden Monat im Voraus zu bezahlen. 

Ist der Mieter in Verzug mit der Bezahlung des Mietzinses, wird sein Zugang zur Lagerbox gesperrt und das Entfernen von Gegenständen verweigert. Wenn der ausstehende Mietzins zwei Monate übersteigt, erfolgt eine letzte Mahnung und eine anschliessende Kündigung durch den Vermieter. Falls bis zur gesetzten Frist die ganze ausstehende Schuld nicht bezahlt ist, behält sich der Vermieter das Recht vor, die Lagerbox zu räumen. Der Vermieter ist befugt, das eingelagerte Material zu entsorgen oder zu Veräussern. Das eingelagerte Material wird als wertlos betrachtet. 

Der Mieter hat zustimmend zur Kenntnis genommen, dass die Handlungen des Vermieters dem Vertragsinhalt entsprechen und dass der Vermieter weder gerichtlich noch aussergerichtlich dafür belangt werden kann. 

Mahnungen werden dem Vermieter an die letztbekannte Adresse in Briefform, sowie per E-Mail versendet. Der Mieter ist verantwortlich, dass der Vermieter immer die aktuelle Post- sowie E-Mail-Adresse hat. Es ist nicht Sache des Vermieters, sollte die angegebene Adresse nicht mehr gültig sein, die neue Adresse ausfindig zu machen. 

 

5. Kündigung und Rückgabe der Mietsache 

Der Mieter kann den Vertrag immer auf das Ende des laufenden Monats kündigen. Die Kündigung muss mindestens 72 Stunden vor Ablauf des Monats erfolgen. Die Kündigung kann per Post oder E-Mail erfolgen. Erfolgt keine Kündigung innert der genannten Frist, wird der Vertrag stillschweigend um einen weiteren Monat verlängert. 

Bei Verletzung der Vertragsbedingungen hat der Vermieter das Recht unter Einhaltung einer 15-tägigen Frist den Vertrag zu kündigen. 

Die Rückgabe der Lagerbox muss in gutem, vollständig geräumtem und besenreinem Zustand erfolgen. 

 

6. Mietzinsanpassung 

Der Vermieter ist berechtigt, die Lagerboxmiete unter Einhaltung einer Voranzeige-Frist von 30 Tagen der Teuerung anzupassen. 

 

7. Versicherung und Haftung 

 

Der Mieter erkennt und hat verstanden, dass der Vermieter keine Kenntnis über den Umfang und die Art des durch den Mieter eingelagerten Lagerinhalts besitzt und dass die eingelagerten Gegenstände nicht durch den Vermieter versichert sind. Eine angemessene Versicherung der eingelagerten Güter ist Sache des Mieters.

Der Vermieter lehnt jede Haftung für Schäden durch Feuer, Wasser oder Einbruchdiebstahl ab und verweist auf die im Bedarfsfalle abzuschliessenden Versicherungen. Der Vermieter empfiehlt dem Mieter die Versicherung bei seiner bestehenden Hausratsversicherung abzuschliessen oder zu ergänzen. 

 

8. Untermiete 

Die Übertragung des Mietvertrages ist nicht gestattet. Die Untermiete ist ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters untersagt. 

 

9. Gerichtsstand 

Für alle Streitigkeiten aus dem vorliegenden Mietverhältnis vereinbaren die Parteien als Gerichtsstand den Ort der gelegenen Sache. 

 

Beromünster, im April 2023 

 

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